Bleiben die Deutschen Freizeitparks bis Ende Juni Geschlossen ?
Wie Spiegel Online berichtet, sind die Folgenden Freizeitaktivitäten im neuen Beschluss der „Notbremse“ betroffen und werden laut aktuellen Stand, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021 geschlossen bleiben.
- Freizeitparks
- Indoorspielplätze
- Schwimmbäde
- Diskotheken
- Klubs
- Spielhallen
- Spielbanken
- Wettannahmestelle
- Prostitutionsstätten
- Theater
- Opern
- Konzerthäusern
- Bühnen
- Musikklubs
- Kinos
- Museen
- Ausstellungen
- Gedenkstätten
ZOOS UND BOTANISCHE GÄRTEN
Die Außenbereiche solcher Einrichtungen sollen weiter öffnen können, wenn »angemessene Schutz- und Hygienekonzepte« eingehalten werden. Außerdem müssen Besucher ab sechs Jahren einen negativen Coronatest vorweisen.*Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, »längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021«.
Es ist nicht auszuschließen, dass Freizeitparks und Co. ihren Betrieb vor Ende Juni bereits wieder aufnehmen können.